Till huvudinnehåll

Über die schwedische Schulaufsichtsbehörde

Die Schulaufsicht ist eine staatliche Behörde, die sich dafür einsetzt, dass alle Kinder und Schüler eine gleichwertige Bildung von hoher Qualität in einem sicheren Umfeld erhalten.

Wir inspizieren Schulen und beurteilen Anträge auf Gründung freier Schulen, und wir achten darauf, dass die Schulen die Gesetze und Regeln einhalten.

Auch der Ombudsmann für Kinder und Schüler, BEO, gehört zur Schulaufsichtsbehörde

Der Ombudsman für Kinder und Schüler (BEO) macht die Rechte von Kindern und Schülern geltend und prüft Hinweise auf Mobbing und Kränkungen in der Schule. Der BEO kann zudem Schadenersatz für Kinder und Schüler fordern, die Kränkungen und Mobbing ausgesetzt waren.

Fehlverhalten in der Schule

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie das Gefühl haben, dass es in der Schule Probleme gibt oder dass ein Kind oder ein Schüler falsch oder schlecht behandelt wurde.

Sprechen Sie mit der Vorschule oder der Schule

  • Wenn es in der Vorschule oder Schule Probleme gibt, sollten Sie dies mit einem Lehrer, dem Rektor oder einem anderen Mitarbeiter besprechen. Der Rektor trägt die Verantwortung dafür, dass die Kinder/Schüler bei Bedarf unterstützt werden. Der Rektor ist auch Vorgesetzter der Lehrer und der Mitarbeiter in der Vorschule bzw. Schule.

Wenden Sie sich an das Beschwerdemanagement des Schulträgers

  • Wenn Sie mit der Verfahrensweise des Rektors nicht einverstanden sind, können Sie sich an den Schulträger wenden. Schulträger ist die Kommune oder derjenige, der Eigentümer einer freien Schule ist oder die Verantwortung für diese trägt. Der Schulträger ist dafür zuständig, dass Kinder und Schüler einen guten Unterricht erhalten und sich in der Schule sicher fühlen. Der Schulträger muss Beschwerden entgegennehmen und diesen nachgehen.
  • Wenn Sie Beschwerden an das Beschwerdemanagement des Schulträgers richten möchten, können Sie auf der Website der Schule oder der Website des Schulträgers nach Informationen suchen. Sie können auch jemanden in der Schule um Hilfe bitten.

Der Schulaufsichtsbehörde Hinweise zukommen lassen

Wenn es in einer Schule schwerwiegende Probleme gibt und der Schulträger die Probleme nicht beseitigt, können Sie sich an die Schulaufsichtsbehörde wenden.

  • Wir gehen nicht allen bei uns eingehenden Hinweisen nach, sondern entscheiden ausgehend von unserem Auftrag, ob eine Untersuchung eingeleitet werden soll und falls ja, in welcher Form diese erfolgen soll.
  • Ob wir eine Untersuchung einleiten entscheidet sich an unseren bisherigen Erfahrungen mit der Schule und dem Schulträger und eventuell anderen Hinweisen, die bei uns eingegangen sind. Es kann sich beispielsweise um Ergebnisse der Schulbefragung von Schülern, Mitarbeitern und Erziehungsberechtigten handeln, um frühere Inspektionen von uns und um andere Statistiken, die es zu der Schule gibt.
  • Damit die Arbeit der Schulaufsicht so vielen Schülern wie möglich zugute kommt, untersuchen wir mehr Fälle auf Schulebene und weniger Fälle, die nur mit einzelnen Kindern/Schülern zusammenhängen. Das heißt, dass auch wenn ein bei der Schulaufsicht eingehender Hinweis ein einzelnes Kind betrifft, wir entscheiden können, den Hinweis auf Schulebene zu prüfen.
  • Die Schulaufsicht und der Ombudsman für Kinder und Schüler (BEO) untersuchen bestimmte Einzelfälle zu Schülern. Beispielsweise wenn ein Schüler kränkender Behandlung ausgesetzt ist oder wenn ein Schüler viele Fehltage hat, oder wenn es in der Schule schwere Mängel hinsichtlich Unterstützung gibt. Wenn die Schulaufsicht oder BEO eine Untersuchung einleiten, nehmen wir, sofern es gerechtfertigt ist, unter staatlicher Aufsicht eine Beurteilung vor. Das bedeutet, dass wir uns ansehen, was uns von früher her über die Schule und den Schulträger und dessen Umgang mit Mängeln bekannt ist.
  • Auch wenn wir keine Untersuchung einleiten, sind wir für die Informationen von Ihnen dankbar. Ihre Angaben können auf verschiedene Art genutzt werden und sind für unsere Aufsichtstätigkeit wertvoll, damit wir ein Gesamtbild der Schule erlangen.

Das Öffentlichkeitsprinzip

Alle eingegangenen Hinweise werden zu sogenannten öffentlichen Dokumenten. Das bedeutet, dass jeder das Recht hat, sie zu lesen. Die Schulaufsicht gibt keine Daten heraus, die der Geheimhaltung unterliegen. Die Schulaufsicht ist zudem dazu verpflichtet, sensible personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung gegen unerlaubte Nutzung oder Zugriff zu schützen.

Verantwortung für personenbezogene Daten

Die Schulaufsicht ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die von der Behörde verarbeitet werden. Wenn Sie uns kontaktieren, können Ihre Daten auf folgende Art von uns verarbeitet werden:

  • Erfassung in unserem IT-System
  • Weiterleitung an andere Behörde
  • Bearbeitung im Rahmen der Aufsichtstätigkeit
  • Speicherung und Archivierung

Für weitere Informationen über unsere Datenschutzrichtlinie und Ihre Rechte als von der Erhebung von Daten betroffene Person, siehe https://www.skolinspektionen.se/Om-oss/integritetspolicy/

Kontakt

Tel. +46 (0) 8 586 080 00
E-Mail: skolinspektionen@skolinspektionen.se
Postadresse: Box 23069, 104 35 Stockholm

Senast uppdaterad: 28 januari 2022